NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Bei einer amtlichen Übersetzung ist es notwendig zu wissen, ob Sie mit der Übersetzung das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine unbeglaubigte Kopie bei entsprechendem Empfänger abgeben müssen. Hier finden Sie mögliche Formen der Zustellung des zu übersetzenden Dokuments.
1. Persönlich oder per Post

Adresse:
Via da Sotchà 220
7550 Scuol
Schweiz
Wenn Sie eine amtliche Übersetzung benötigen, besteht die Möglichkeit der Zustellung per Post.

2. Per E-mail
Wenn es ausreichend ist, die Übersetzung mit einer unbeglaubigten Kopie zu verbinden. 

Notwendige Kontaktdaten
Bei Zusendung eines zu übersetzenden Dokumentes per Post sind folgende Kontaktdaten erforderlich: Ihr Vorname und Nachname, Anschrift, Telefonnummer.

Frist
Wie schnell eine Übersetzung gemacht werden kann, hängt immer vom Schwierigkeitsgrad und von der Länge des Originaldokuments ab. Im Durchschnitt schaffen Übersetzer ungefähr bis 8 Seiten pro Tag.

Preis für die Übersetzung
Der Preis hängt vom Schwierigkeitsgrad, Fachterminologie des Textes und Terminabgabe ab. Jeder Kunde erhält einen Kostenvoranschlag. Die Stammkunden profitieren bereits ab dem dritten Auftrag von Vergünstigungen.

Geheimhaltung
Übersetzer sind automatisch der Geheimhaltung verpflichtet. Falls Sie dennoch eine Geheimhaltungserklärung wünschen, bin ich bereit, Ihnen vor Annahme des Auftrages eine unterschriebene Erklärung zuzustellen.

Die stetige Weiterbildung, die Arbeitserfahrung in beiden Sprachen und der Heimvorteil in beiden Kulturen versichern Ihnen fach- und muttersprachliche Qualität, Aktualität und Echtheit zu vernünftigen Preisen. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit!