ÜBERBEGLAUBIGUNG/LEGALISIERUNG DER DOKUMENTE, DIE FÜR DAS AUSLAND BESTIMMT SIND

APOSTILLE

Es handelt sich hierbei um das Verfahren, mit dem die Echtheit der Unterschrift einer Urkundsperson bestätigt wird.

In meisten Kantonen der Schweiz ist für diese Verfahren die Staatskanzlei zuständig. Im Ausland wird die Apostille nach der betreffenden Haager Konvention von 1961 erstellt. In der Slowakei wird je nach Art der Urkunde das Bezirksamt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) oder Bezirksgericht -Krajský súd (bei der notariellen beglaubigten Urkunde, eidesstaatlichen Erklärung) Apostille erteilen.